Die Praxis für ambulante Familienhilfe David Bauer bietet folgende ambulante Hilfen nach dem §27ff SGB VIII an:

  • Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung nach §41 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe nach §35 a Abs. 2 Nr. §1 SGB VIII

Grundlage für die Durchführung der Hilfen zur Erziehung bildet der §36 SGB VIII, welcher die Art und Intensität der Hilfe klärt. Diese Formen der Hilfen werden durch Jugendämter angeboten und bei Bedarf finanziert.

Gerne nehmen wir auch Aufträge von Privatpersonen als Selbstzahler entgegen. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir Ihnen eine der zahlreichen kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bei den verschiedenen Sozialverbänden und den zuständigen Jugendämtern. Hier erhalten Sie eine anonyme, qualifizierte und kostenlose Ersteberatung.

Sozialpädagogische Familienhilfe
§31 SGB VIII

Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe).
mehr...

Erziehungsbeistand
§36 SGB VIII und der §36a SGB VIII

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
mehr...

Hilfe für junge Volljährige
§27 Abs.3 und 4 SGB VIII

Zielsetzung ist die Sicherstellung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Eine Besonderheit der Hilfe für junge Volljährige besteht darin, dass die jungen Volljährigen nicht nur Leistungsberechtigte, sondern zugleich Leistungsempfänger sind. Hierauf ist im Rahmen der Hilfeplanung besonders zu achten.
mehr...