Leitbild Der Mensch und die Familie stehen bei uns im Mittelpunkt. Die Würde und Individualität jedes Einzelnen ist uneingeschränkt zu achten. Wir richten unsere Angebote daher nach dem individuellen Bedarf und der vorhandenen Ressourcen unserer Klienten und entwickeln mit ihnen zusammen ganzheitliche Lösungen.

Familienhilfe ist bei uns eine breite Palette von niedrigschwelligen und alltagsorientierten Hilfemöglichkeiten. Die Familie und der einzelne Klient sollen dabei langfristig zur Selbsthilfe angeleitet werden. Dazu kann der Blick aber nicht nur auf die Symptome bzw. einzelne Personen gerichtet werden, sondern muss die ganze Familie und das soziale Umfeld als ein untereinander agierendes System erkennen.

Ich bin davon überzeugt, dass jeder Hilfesuchende durch die für ihn richtige Fachkraft die notwendige Stärke und das notwendige Wissen erlangen kann um seine Ziele zu erreichen.


Das Team Unser Team ist divers, vom Berufseinsteiger/in zur Fachkraft mit 15 Jahren Berufserfahrung sowie den verschiedensten kulturellen Hintergründen ist alles dabei. Demenstsprechend haben wir ein reichhaltiges Repertoire an Ressourcen, Erfahrungen und Kompetenzen. Was uns verbindet ist die Freude an den Hilfen zur Erziehung!

Alle Fachkärfte des Teams sind in der Lage, unsere Klienten auch über sehr problematische und belastende Phasen ihrer Entwicklung hinweg zu begleiten.

Entscheidend ist dafür die innere Haltung der Fachkräfte, die Hilfeempfänger so anzunehmen, wie sie sind und mit ihnen eine Ebene zu entwickeln, auf der eine tragfähige Arbeitsbeziehung möglich ist.

Darüber hinaus erfordert ihre Arbeit ein überdurchschnittliches Maß an Rollenflexibilität, Kreativität und Spontanität und entsprechende Fachkenntnisse z.B. über systemische Zusammenhänge und sozialpädagogische Interventionsmöglichkeiten. Alltagsorientierung ist dabei für die Arbeit in den ambulanten Hilfen vorrangig.


Leistungen

Sozialpädagogische Familienhilfe
§31 SGB VIII

Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe).
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Erziehungsbeistand
§36 SGB VIII und der §36a SGB VIII

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
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Hilfe für junge Volljährige
§27 Abs.3 und 4 SGB VIII

Zielsetzung ist die Sicherstellung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Eine Besonderheit der Hilfe für junge Volljährige besteht darin, dass die jungen Volljährigen nicht nur Leistungsberechtigte, sondern zugleich Leistungsempfänger sind. Hierauf ist im Rahmen der Hilfeplanung besonders zu achten.
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