Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine oftmals intensive Form ambulanter Hilfe. Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.

Die SPFH nimmt unter den Hilfen zur Erziehung eine besondere Stellung ein. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen. Sie erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie.

Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und versucht Schritt für Schritt in enger Zusammenarbeit mit ihr, Probleme in der Kindererziehung, der alltäglichen Lebensbewältigung, im Umgang mit ämtern oder misslingende innerfamiliäre Beziehungen aufzuarbeiten und zu modifizieren. Dabei kommt dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum besondere Bedeutung zu. Durch das Angebot der SPFH kommt die verfassungsmäßige Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung und familiären Autonomie zum Ausdruck.

Grundsätzlich ist die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären Erziehungskraft Zielsetzung dieser Hilfeart. D. h. die Familien sollen in den verschiedenen Bereichen des Alltagslebens gefördert werden. Durch das gemeinsame Entwickeln bestmöglicher Lösungen soll insbesondere die Fremdunterbringung der Kinder vermieden werden. Die Hilfe orientiert sich dabei an der Lebenssituation und dem Alltag der Familie. Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig und notwendig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.

Orientiert an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder werden mit der Familie individuelle Ziele entwickelt, die sich insbesondere auf folgende Aspekte beziehen:

  • die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
  • die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • die Stärkung des Selbstwertgefühls
  • die Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • die Verbesserung der Beziehungen untereinander
  • die Auflösung von Isolation
  • die Entwicklung von Lebensperspektiven
  • die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
  • die Kooperation mit Fachberatungsstellen

Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird von den Fachkräften zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt. Er enthält Feststellungen über die notwendigen Leistungen im Einzelnen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die vereinbarten konkreten Zielsetzungen. Für die Entscheidung über die Hilfe sind die örtlichen Jugendämter zuständig. Die SPFH wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden kostenlos.


Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, 2017